Homeoffice in Corona-Zeiten: Ausstattung durch den Arbeitgeber
Einkommensteuerliche Behandlung von Kostenzuschüssen
FAHN & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater München mbB
Einkommensteuerliche Behandlung von Kostenzuschüssen
Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber?
Liquiditätshilfen und alternative Finanzierungen
Bundesregierung ändert Sozialgesetze
Bis zu € 600,00 steuerfrei
Einkommensteuerliche und lohnsteuerliche Besonderheiten
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.