Winterdienst: Nicht für Minijobber
Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.
FAHN & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater München mbB
Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.
Kapitalanleger, die mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten, egal ob sich diese Depots im Inland oder im Ausland befinden, sollten stets zum Jahresende prüfen, ob in einem der Depots Verluste erwirtschaftet worden sind.
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.
Referentenentwurf für Mitteilungspflichten
Weihnachtsgeld rechtzeitig vereinbaren